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Orthopädische Massschuhe sind Schuhe, die vollständig in unserer Werkstatt hergestellt werden, vom Entwurf des Modells bis zum fertigen Schuh. Daher ist jedes Paar Schuhe ein Unikat.

Mit orthopädischen Massschuhen können Personen versorgt werden, die weder handelsübliche Standardschuhe noch orthopädische Serienschuhe tragen können, insbesondere aus folgenden medizinischen Gründen: starke statische Störungen, Krallenzehen, starker Hallux-valgus, Klumpfüsse, Spitzfüsse, Deformationen nach einem Unfall.

 


Herstellung

Die Herstellung erfolgt anhand eines Paar Leistens, die individuell für jeden Patienten angefertigt wurden. Die Leisten sind die Grundlage für die Arbeit des Orthopädie-Schuhmachers: Sie ermöglichen die Herstellung der Fussbetten, die Vorbereitung des Designs und des Zuschnitts des Leders und schließlich die Montage der Schuhe.

 

Materialien

Alle unsere Leder stammen aus deutscher Produktion. Die Rohhäute stammen von Bauernhöfen, die in einem Umkreis von maximal 500 km um die Gerberei liegen. Diese Höfe sind zum Teil biologisch zertifiziert. Die Häute werden mit Hilfe von pflanzlichen Gerbstoffen zu Leder verarbeitet, d.h. sie sind frei von Chrom, Schwermetallen und krebserregenden Kohlenwasserstoffverbindungen in der Oberflächenbeschichtung.

Die verwendeten Gummi- und EVA-Materialien stammen ausschliesslich aus europäischer Herstellung und sind "SG"-zertifiziert.

Bei den verwendeten Klebstoffen handelt es sich fast ausnahmslos um lösungsmittelfreie Dispersionsklebstoffe.

 

Kosten und Kostenübernahme

Orthopädische Massschuhe müssen müssen immer von Ihrem Haus- oder Facharzt auf Rezept verschrieben werden.

Sie werden von der Invalidenversicherung übernommen, sofern der erste Antrag vor der Pensionierung gestellt wird. In diesem Fall hat der Versicherte einen erworbenen Anspruch, der ohne Altersgrenze verlängert wird. Benötigt eine Person erstmals im Rentenalter orthopädische Massschuhe, übernimmt die AHV 75% der Kosten. Die 25%, die der Versicherte selbst zu tragen hat, werden gegebenenfalls von den Zusatzkrankenversicherungen oder den Ergänzungsleistungen übernommen, wenn der Versicherte Anspruch darauf hat. Im Falle eines Unfalls werden orthopädische Massschuhe von der Unfallversicherung übernommen.